Der Bundestag hat beschlossen, digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen auch ohne Satzungsänderungen zu ermöglichen. Das ist ein großer Schritt für die Digitalisierung im Vereinswesen und sorgt für größere Flexibilität. Laut dem Kreis Borken engagieren sich 50 % der über 16-Jährigen im Kreis ehrenamtlich, viele davon in Vereinen.
Die Bundestagabgeordnete Nadine Heselhaus aus Raesfeld hat diesen Schritt unterstützt. Als Mitglied im Unterausschuss für Bürgerschaftliches Engagement freut sie sich über die Möglichkeiten für Vereine: „Das Vereinswesen spielt eine große Rolle im Leben vieler Menschen – gerade bei uns im Münsterland. Mitgliederversammlungen sind jetzt dauerhaft als Versammlung in Präsenz, digital oder auch hybrid möglich. Über das Format bestimmen die Vereine selbst. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken.“
Zum Hintergrund:
Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie waren Mitgliederversammlungen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten plan- und durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. Trotz des Auslaufens und der Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde die Frage nach einer Folgeregelung für digitale Mitgliederversammlungen drängend. Diese hat die Ampelkoalition nun verabschiedet.
Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich. Damit wird die Bedeutung der Mitgliederversammlung betont während Vereine die größtmögliche Freiheit erhalten, sich selbst zu organisieren. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die praktikabelste ist.